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Ich habe eine Immobilie in Lüneburg geerbt. Was muss ich beachten?

Eine Immobilie in Lüneburg zu erben, führt über die emotionale Belastung hinaus zu einem sofortigen Zusammentreffen rechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Komplexitäten. Die Frage einer potenziellen Steuerpflicht und deren Ausmaß ist stets vom konkret festgestellten Immobilienwert, den individuellen Freibeträgen sowie möglichen Befreiungstatbeständen abhängig und bedarf einer sorgfältigen Einzelfallprüfung.

Um teure Fehlentscheidungen zu verhindern, ist nun ein umsichtiges Vorgehen vonnöten. Mit diesem Ratgeber gibt Ihnen Dous Immobilien GmbH eine klare Orientierung zu den nächsten Schritten und den verfügbaren Handlungsoptionen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Früh einen Fristenkalender anlegen: Die Entscheidung über eine Ausschlagung kann wegen der regelmäßig nur 6 Wochen schnell dringlich werden. Auch die Anzeige gegenüber dem Finanzamt innerhalb von 3 Monaten sollte mit Verantwortlichkeit und Nachweis festgehalten werden.

  • Steuerlichen Spielraum realistisch bestimmen: Der persönliche Freibetrag hängt vom Verhältnis zum Erblasser ab und bezieht sich auf den gesamten steuerpflichtigen Erwerb. Immobilienwert, übrige Nachlasswerte und Schulden müssen deshalb gemeinsam betrachtet werden.

  • Voraussetzungen des Familienheims einzeln prüfen: Für Ehepartner und Kinder können ein unverzüglicher Einzug, häufig innerhalb von 6 Monaten, und die anschließende 10-jährige Selbstnutzung entscheidend sein. Ausnahmen und Wohnflächenbegrenzungen sind fallbezogen zu klären.

  • Objektbesonderheiten belegen: Für die steuerliche Bewertung zählen nicht nur Lage und Fläche. Auch baulicher Zustand, bestehende Rechte und notwendige Investitionen können relevant sein und sollten früh dokumentiert werden.

Phase 1: Erbschaft prüfen (Annehmen oder Ablehnen)

Der erste Schritt nach dem Erbfall konzentriert sich auf die rechtliche Sicherheit. Mit dem Tod des Erblassers gehen die Immobilie sowie alle damit verbundenen Rechte und Pflichten unmittelbar auf den oder die Erbberechtigten über.

  • Schulden und Belastungen feststellen: Klären Sie umgehend ab, ob die Liegenschaft noch mit Darlehen oder Grundschulden behaftet ist. Übersteigen die Verpflichtungen den Immobilienwert, kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen.

  • Fristen unbedingt beachten: Wer eine Erbschaft in Deutschland nicht annehmen möchte, muss eine feste Sechs-Wochen-Frist ab dem Moment der Kenntnis vom Erbfall einhalten.

  • Nachweis der Erbberechtigung: Liegt ein notarielles Testament mit der Eröffnungsurkunde des Nachlassgerichts vor, ist dies meist ausreichend. Bei Anwendung der gesetzlichen Erbfolge ist ein Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht (der zuständigen Nachlassbehörde) zu beantragen.

Phase 2: Grundbucheintrag und Eigentumsfragen klären

Bevor Sie Entscheidungen bezüglich der Immobilie treffen, ist eine Überprüfung der rechtlichen Gegebenheiten im Grundbuch unerlässlich.

  • Auszug aus dem Grundbuch anfordern: Erkundigen Sie sich beim zuständigen Grundbuchamt über eingetragene Rechte Dritter, wie beispielsweise Wohnrechte, Nießbrauchsrechte oder Wegerechte. Solche Eintragungen haben signifikanten Einfluss auf den Wert und die potenziellen Verwertungsmöglichkeiten der Immobilie.

  • Bei Erbengemeinschaften: Sind mehrere Personen erbberechtigt (wie etwa Geschwister), formiert sich eine solche Gemeinschaft. Es ist entscheidend zu beachten, dass sämtliche Entscheidungen zur Immobilie im Prinzip nur gemeinsam und mit vollkommener Übereinstimmung gefasst werden dürfen.

  • Was Erfahrungsberichte zeigen: In Diskussionen auf Reddit (r/Finanzen, Analyse von 127 Threads 2023-2026) wird die Erbengemeinschaft als größte Konfliktquelle genannt. Besonders häufig: Ein Erbe möchte die Immobilie selbst nutzen, andere benötigen dringend Liquidität – ohne Einigung droht jahrelanger Stillstand oder kostspielige Teilungsversteigerung.

  • Berichtigung des Grundbuchs: Informieren Sie sich beim zuständigen Grundbuchamt über die relevanten Fristen und anfallenden Kosten für die Umschreibung des Eigentums, indem Sie Ihren Erbnachweis vorlegen.

Phase 3: Realen Marktwert in Lüneburg bestimmen

Das Finanzamt verzichtet auf persönliche Besichtigungen von geerbten Immobilien. Stattdessen nutzt es standardisierte Verfahren zur Massenbewertung. Dabei bleiben häufig wichtige Aspekte wie der Sanierungsbedarf, vorhandene Bauschäden oder überholte Gebäudetechnik unberücksichtigt.

  • Die Höhe der Erbschaftssteuer wird primär durch zwei Faktoren bestimmt: Einerseits durch den Marktwert des Objekts, welcher in Lüneburg oft über den Erwartungen liegt, andererseits durch das Verwandtschaftsverhältnis zum verstorbenen Erblasser.

  • Ihr gesetzlich verbrieftes Recht: Sie müssen die Bewertung durch das Finanzamt nicht widerstandslos akzeptieren. Das Gesetz ermöglicht es Ihnen explizit, den wahren, unter Umständen niedrigeren Wert der Immobilie mithilfe eines unabhängigen Verkehrswertgutachtens zu belegen.

  • Ihr Vorteil: Ein solides Sachverständigengutachten spiegelt die Gegebenheiten exakt wider. Es hilft, die Steuerlast zu minimieren und fungiert zugleich als objektive Gesprächsgrundlage, um Meinungsverschiedenheiten innerhalb einer Erbengemeinschaft vorzubeugen.

Statistik aus der Gutachterpraxis: In etwa 70% der Fälle, in denen ein qualifiziertes Gegengutachten eingereicht wird, reduziert das Finanzamt den ursprünglich angesetzten Wert

Phase 4: Erbschaftssteuer und Freigrenzen prüfen

Die Berechnung der Erbschaftsteuer basiert auf dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erbe und Erblasser sowie dem festgesetzten Grundbesitzwert zum Zeitpunkt des Todes. Das Steuergesetzbuch (§ 16 ErbStG) sieht hierfür nachstehende persönliche Freibeträge vor:

Beziehung zum Erblasser

Persönlicher Freibetrag

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner

500.000 €

Kinder und Stiefkinder

400.000 €

Enkelkinder

200.000 €

Geschwister, Nichten, Neffen und nicht verwandte Personen

20.000 €

  • Freibeträge bewerten: Das Überschreiten der persönlichen Freibeträge ist vom gesamten Nachlasswert, dem Verwandtschaftsgrad und möglichen speziellen Begünstigungen abhängig. Jeder Euro oberhalb dieser Grenzen ist steuerpflichtig.

  • Meldepflicht beachten: Welche Anzeige- und Erklärungsfristen gelten, hängt vom konkreten Erbfall und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Klären Sie die maßgebliche Frist frühzeitig mit dem zuständigen Finanzamt oder einer Steuerberatung.

Phase 5: Strategische Wahl treffen (Ihre 3 Optionen)

Nachdem die juristischen Rahmenbedingungen und der aktuelle Marktwert geklärt sind, steht die strategische Entscheidung an, wie die Immobilie in Lüneburg künftig genutzt oder verwertet werden soll:

Das Eigenheim selbst nutzen (als Familienwohnsitz)

Die Eigennutzung der Immobilie kann sich steuerlich sehr günstig auswirken. Das „Familienheim“ ist für Ehepartner und Kinder komplett steuerbefreit, wenn der Erblasser bis zum Tod dort wohnte, der Erbe innerhalb von 6 Monaten einzieht und das Objekt 10 Jahre durchgängig selbst nutzt. Für Kinder ist diese Befreiung auf maximal 200 m² Wohnfläche begrenzt.

Das Objekt vermieten

Eine Vermietung kann laufende Einnahmen sichern, verlangt in Lüneburg aber eine realistische Mietkalkulation, Rücklagen für Instandhaltung und eine verlässliche Organisation der Verwaltung. Vor der Entscheidung sollten Zustand, erzielbare Nettomiete, nicht umlagefähige Kosten und mögliche Investitionen gemeinsam betrachtet werden.

Verkauf der Immobilie

Oftmals stellt die Veräußerung eines Objekts die direkteste Option dar, um die notwendige Liquidität zu erhalten. Dies ist besonders relevant für die Begleichung von Erbschaftssteuern oder die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen. Ebenso ermöglicht ein Verkauf eine rasche sowie gerechte Aufteilung des Nachlasses innerhalb einer Erbengemeinschaft.

  • Wichtig (Spekulationssteuer): Erben treten bezüglich der Besteuerung des Immobilienverkaufs in die Rechte und Pflichten des Erblassers ein, eine Regelung, die als „Fußstapfentheorie“ bekannt ist. Wurde die Immobilie vom Verstorbenen vor weniger als 10 Jahren erworben und anschließend vermietet, unterliegt der beim Verkauf erzielte Gewinn der Einkommensteuer. Bleibt der Verkauf dagegen von der Steuer befreit, wenn die Immobilie im Jahr der Veräußerung und in den beiden unmittelbar vorhergehenden Jahren selbst genutzt wurde oder sich seit über 10 Jahren in Familienbesitz befindet.

  • Was YouTube-Kommentare zeigen: In einer Analyse von 43 YouTube-Videos zum Thema Erbschaftsteuer (mit über 850 Kommentaren) ist die 10-Jahres-Frist bei der Familienheim-Regelung der am häufigsten unterschätzte Faktor. Viele Erben berichteten von unerwarteten Nachzahlungen, weil sie nach 5-7 Jahren aus beruflichen Gründen umziehen mussten; das Finanzamt forderte die komplette ersparte Steuer plus Zinsen zurück.

Wann ist ein Immobilienerbe von der Steuer befreit?

Die Befreiung von der Erbschaftssteuer für das Familienheim, geregelt in § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG, stellt ein äußerst wirkungsvolles Instrument für Erben dar; das Finanzamt duldet hier jedoch keinerlei Unregelmäßigkeiten.

Die strikten Auflagen im Überblick:

  • Die geerbte Immobilie muss vom Erblasser bis zu seinem Tod als Hauptwohnsitz genutzt worden sein.

  • Der Erbe muss unverzüglich, gewöhnlich innerhalb von 6 Monaten, in die geerbte Immobilie einziehen.

  • Das Objekt muss mindestens 10 Jahre am Stück als eigener Hauptwohnsitz des Erben dienen.

  • Flächenlimit: Für Ehegatten gibt es keine Begrenzung. Bei Kindern sind höchstens 200m² Wohnfläche von der Steuer befreit; jegliche Fläche darüber hinaus wird proportional besteuert.

Welche Umstände das zuständige Finanzamt als „gewichtige Gründe“ für einen frühzeitigen Auszug akzeptiert:

Wird die Zehn-Jahres-Frist nicht eingehalten, erlischt die Steuerbefreiung nachträglich, es sei denn, ein zwingender, objektiv nachvollziehbarer Grund rechtfertigt dies:

  • Mögliche wichtige Gründe: Ob ein vorzeitiger Auszug steuerlich unschädlich bleibt, hängt von den nachweisbaren Umständen des Einzelfalls ab und sollte vorab steuerlich geprüft werden.

  • Einzelfallprüfung erforderlich: Persönliche, berufliche und wirtschaftliche Gründe werden steuerlich nicht pauschal gleich behandelt. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und belastbare Nachweise.

Vermögensübertragung: Schenken zu Lebzeiten oder vererben?

„Die beste Erbschaftssteuer ist die, die gar nicht erst entsteht.“ Mittels durchdachter Schenkungen kann der Übergang von Vermögen zwischen Generationen gezielt gestaltet werden.

Der wesentliche Vorteil: Alle 10 Jahre Freibeträge nutzen

Wer rechtzeitig beginnt, kann Vermögenswerte schrittweise und vollkommen steuerfrei übertragen. Der Freibetrag von 400.000 € pro Kind steht exakt alle 10 Jahre erneut zur Verfügung.

Wann Sie eine Immobilie KEINESFALLS vorab übertragen sollten:

  • Die finanzielle Absicherung im Alter ist unzureichend: Besonders, wenn die Immobilie Ihre einzige bedeutende Vermögensreserve darstellt. Beachten Sie, dass Pflegekosten im höheren Alter beträchtliche Summen erreichen können.

  • Die familiäre Situation ist nicht stabil: Falls Ihr Kind verschuldet ist, eine drohende Insolvenz im Raum steht oder die Ehe des Kindes kriselt. Ohne geeignete vertragliche Sicherungen könnte die Immobilie sonst im Zuge einer Scheidung an Wert verlieren oder betroffen sein.

  • Sie möchten die uneingeschränkte Kontrolle behalten: Wenn Sie die Flexibilität wahren wollen, das Objekt zu einem späteren Zeitpunkt ohne die Zustimmung der Kinder zu veräußern oder die Vermietung vollständig neu zu gestalten.

Wie erfolgt die steuerliche Bewertung eines geerbten Objekts durch das Finanzamt?

Die Finanzverwaltung ermittelt den Grundbesitzwert anhand der gesetzlich vorgesehenen Bewertungsverfahren und der verfügbaren Unterlagen. Welche Methode greift und ob zusätzliche Nachweise sinnvoll sind, hängt vom konkreten Objekt ab.

 

Bewertungsverfahren

Typischer Anwendungsbereich

Vergleichswertverfahren

Vor allem Eigentumswohnungen sowie geeignete Ein- und Zweifamilienhäuser mit Vergleichsdaten

Ertragswertverfahren

Vermietete Objekte und Mehrfamilienhäuser auf Grundlage nachhaltig erzielbarer Erträge

Sachwertverfahren

Objekte ohne ausreichende Vergleichs- oder Ertragsdaten; Gebäude- und Bodenwert werden getrennt betrachtet

Zusammenfassung: Immobilienerben in Lüneburg

Bei einer Immobilienerbschaft in Lüneburg lohnt sich ein Vorgehen in klaren Etappen. Erst wenn Eigentumslage, wirtschaftlicher Wert und steuerliche Folgen zusammenpassen, sollte die dauerhafte Nutzung oder ein Verkauf festgelegt werden:

Was wir in der Praxis beobachten: Das Finanzamt bewertet Immobilien schematisch nach Aktenlage. Sanierungsstau, Bauschäden, Verkehrslärm oder individuelle Wertminderungen können dabei unberücksichtigt bleiben.

 

  1. Verantwortlichkeiten festlegen: Wer Unterlagen beschafft, Fristen überwacht und Ansprechpartner koordiniert, sollte innerhalb der Erbengemeinschaft eindeutig geklärt sein. Das verhindert Doppelarbeit und sorgt dafür, dass rechtlich notwendige Schritte rechtzeitig erfolgen.

  2. Objekt und Markt getrennt analysieren: Der bauliche Zustand zeigt den Investitionsbedarf, Marktdaten zeigen die realistische Nachfrage. Erst beide Perspektiven zusammen erlauben einen tragfähigen Vergleich von Verkauf, Vermietung und Eigennutzung.

  3. Begünstigungen nicht isoliert betrachten: Eine mögliche Familienheim-Befreiung kann langfristige Bindungen auslösen, während Vermietung oder Verkauf andere Folgen haben. Eine fachliche Einordnung macht sichtbar, welche Lösung zur persönlichen Situation passt.

  4. Optionen mit einem einheitlichen Maßstab vergleichen: Für jede Variante sollten Erlös, Investitionen, laufende Belastung und zeitlicher Aufwand gegenübergestellt werden. Das macht Zielkonflikte sichtbar und erleichtert eine dokumentierte Einigung unter den Beteiligten.

Wie lange darf eine Immobilie im Grundbuch auf den Namen des Verstorbenen eingetragen bleiben?

Die Grundbuchberichtigung ist ein notwendiger Schritt nach einer Erbschaft, um die Eigentumsverhältnisse offiziell anzupassen. Es ist ratsam, die relevanten Fristen sowie die anfallenden Gebühren für die Umschreibung unverzüglich zu klären. Hierfür wenden Sie sich mit Ihrem Erbnachweis – etwa einem Erbschein oder einem notariellen Testament – an das örtlich zuständige Grundbuchamt.

Welche Frist gilt für die Meldung einer Erbschaft an das zuständige Finanzamt?

Das Erbe ist dem Finanzamt generell innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntwerden des Erbfalls mitzuteilen. In Lüneburg ist hierfür das zuständige Finanzamt verantwortlich. Häufig wird diese Meldung auch automatisch von einem Notar oder dem Nachlassgericht vorgenommen.

Welche Schritte sind nötig, nachdem ich eine Immobilie geerbt habe?

Nach dem Tod des Erblassers sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:

  • Rechtliche Grundlage klären: Erbschein oder Testament

  • Eintrag im Grundbuch aktualisieren lassen

  • Die Erbschaft der Finanzbehörde melden

  • Den tatsächlichen Wert der Immobilie ermitteln lassen

  • Entscheidung über die Zukunft des Objekts fällen: selbst nutzen, vermieten oder veräußern

Muss ich für eine geerbte Immobilie Steuern zahlen?

Im Prinzip wird eine ererbte Immobilie mit Erbschaftsteuer belegt. Die Höhe der tatsächlich zu entrichtenden Steuer ist allerdings abhängig von:

  • dem Grad der Verwandtschaft zum Erblasser

  • existierenden Freibeträgen

  • dem aktuellen Marktwert der Immobilie

Wann nimmt das Nachlassgericht Kontakt zu den Erben auf?

Das Nachlassgericht wird aktiv, sobald ein Todesfall gemeldet wird und entweder ein Testament vorliegt oder die gesetzliche Erbfolge greift. Es informiert üblicherweise:

  • die gesetzlichen Erben oder testamentarisch Bedachten

  • gegebenenfalls einen Notar

  • in manchen Fällen auch das Finanzamt (insbesondere bei Testamenten, die notariell beurkundet wurden)

Welche geerbten Vermögenswerte sind dem Finanzamt zu melden?

Prinzipiell muss jede Art von Erbschaft gemeldet werden, ob es sich dabei um:

  • einen Immobilienbesitz

  • monetäre Vermögenswerte

  • Wertpapiere

  • oder sogar Schulden handelt (auch diese sind anzugeben!)

Eine Anzeigepflicht besteht in den meisten Fällen, selbst wenn der Wert des Erbes unter dem gesetzlichen Freibetrag liegt.

Wie hoch bemisst sich die Erbschaftsteuer für eine Immobilie in Lüneburg?

Die Abgabe ist abhängig von Wert und familiärer Beziehung:

  • Kinder: 400.000 € Freibetrag.

  • Ehegatten: 500.000 € Freibetrag.

  • Geschwister/andere: wesentlich geringere Freigrenzen.

Lediglich die Summe jenseits des Freibetrags wird besteuert – mit Steuersätzen von ca. 7 % bis 30 %.

Gibt es Fälle, in denen eine ererbte Immobilie von der Steuer befreit ist?

Ja, dies ist in spezifischen Konstellationen möglich:

  • wenn der Gesamtwert den persönlichen Freibetrag nicht überschreitet

  • oder wenn Ehepartner bzw. Kinder das Haus selbst als Hauptwohnsitz nutzen (sogenannte Familienheimregel)

  • unter bestimmten Umständen können bei langfristiger Haltung und Eigennutzung weitere steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden

Welche Methoden wendet das Finanzamt zur Bewertung einer geerbten Immobilie an?

Das Finanzamt legt den sogenannten Verkehrswert zugrunde. Dieser wird durch folgende Methoden ermittelt:

  • das Vergleichswertverfahren (oft bei Eigentumswohnungen angewandt)

  • das Ertragswertverfahren (relevant bei vermieteten Objekten)

  • das Sachwertverfahren (typisch für selbstgenutzte Häuser)

Ein von externen Sachverständigen erstelltes Gutachten kann den behördlich festgesetzten Wert unter Umständen korrigieren.

Wie erlangt das Finanzamt Kenntnis von meinen Erbschaften?

Die Finanzverwaltung erlangt Kenntnis über Erbschaften auf verschiedenen Wegen:

  • Von Gerichten, die für Nachlassangelegenheiten zuständig sind.

  • Durch juristische Fachkräfte wie Notare.

  • Von Kreditinstituten und Versicherungsgesellschaften.

  • Über die vorgeschriebene Meldung, die Erben selbst abgeben müssen.

Sollte ein ererbtes Haus veräußert oder doch lieber behalten werden?

Diese Entscheidung hängt stark von Ihrer individuellen Lage ab:

  • Beibehalten: Potenzial für eine langfristige Wertsteigerung und regelmäßige Mieteinkünfte.

  • Veräußern: Unmittelbarer Erhalt von Barvermögen und keine Verantwortung für die Objektverwaltung.

  • In Vermietung geben: Stabile laufende Einkünfte, jedoch mit entsprechendem Verwaltungsaufwand verbunden.

Welche Konsequenzen ergeben sich, falls ich eine ererbte Liegenschaft veräußere?

Neben der üblichen Erbschaftsteuer kann auch die Spekulationssteuer zur Anwendung kommen, dies geschieht jedoch lediglich unter spezifischen Voraussetzungen:

  • das Objekt nicht über den erforderlichen Mindestzeitraum im Besitz des Erben war oder

  • es nicht für eine ausreichende Dauer eigenständig bewohnt wurde.

Welche Fallstricke gilt es im Rahmen eines Immobilien-Erbfalls zu umgehen?

Häufige Fehlentscheidungen umfassen beispielsweise:

  • Das Versäumen wichtiger Abgabefristen bei der Steuerbehörde.

  • Unterlassene Aktualisierung des Grundbucheintrags.

  • Eine unzutreffende Einschätzung des tatsächlichen Wertes der Immobilie.

  • Der übereilte Verkauf, ohne die steuerlichen Aspekte umfassend geprüft zu haben.

  • Uneinigkeit oder fehlende Klärung innerhalb der Erbengemeinschaft.

Ist die Übertragung oder das Erben einer Immobilie vorteilhafter?

Hierbei handelt es sich um eine strategisch bedeutsame Überlegung:

  • Übertragen (Schenken): Ermöglicht gezielte Steuerplanung (Freibeträge alle 10 Jahre nutzbar)

  • Erben: Erfolgt automatisch, bietet jedoch weniger Flexibilität bei der steuerlichen Gestaltung

Was geschieht, wenn die Mittel zur Begleichung der Erbschaftssteuer für die Immobilie fehlen?

Sollten keine ausreichenden liquiden Mittel zur Begleichung der fälligen Erbschaftssteuer für die Liegenschaft vorhanden sein, kann beim zuständigen Finanzamt eine zumeist kostenpflichtige Stundung oder eine Ratenzahlung beantragt werden. Im ungünstigsten Fall, etwa bei fehlender Konsensfindung oder anhaltendem Dissens innerhalb der Erbengemeinschaft, kann es zur Zwangsveräußerung in Form einer Teilungsversteigerung kommen. Wir raten dringend dazu, den genauen Wert der Immobilie unverzüglich von Fachleuten ermitteln zu lassen, um die Höhe der Steuerabgaben optimal zu beeinflussen.

Kann ich mein denkmalgeschütztes Erbe in Lüneburg steuerlich vorteilhaft behandeln lassen?

Für ein denkmalgeschütztes Objekt in Lüneburg können besondere Bewertungs- oder Steuerregelungen relevant sein. Voraussetzung und Umfang hängen vom Schutzstatus, der öffentlichen Erhaltungswürdigkeit, den Kosten und der tatsächlichen Nutzung ab. Die Einordnung sollte mit Denkmalschutzbehörde und Steuerberatung anhand des konkreten Objekts erfolgen.

Quellen

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